AGB's

FARMERHAUS-Lodge

AGB’s

1. Abschluß des Vertrages

Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das/die Zimmer bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereit gestellt wird/werden. Mehrere Besteller haften als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch.

2. An- und Abreise

Ohne anders lautende schriftliche Abmachung ist der Zimmerbezug nicht vor 15:00 Uhr des Anreisetages möglich und hat die Zimmerrückgabe bis 11:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Der Gast wird gebeten, bei einer vorgesehenen Abreise nach 11:00 Uhr dem Empfang dies spätestens bis 22:00 Uhr am Vortage der Abreise mitzuteilen.
Bei Abreise bis 18:00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 18:00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen. Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18:00 Uhr bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Hotel über das Zimmer verfügen, sofern nicht schriftlich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

3. Leistungen und Preise

Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung. Die vereinbarten Preise sind Inklusivpreise. Eine Erhöhung der MwSt. nach Vertragsschluß geht zu Lasten des Auftraggebers. Sofern zwischen Vertragsabschluß und Anreise mehr als vier Monate liegen, behält sich das Hotel vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Alle Preisauszeichnungen gelten in Euro.
Der Beherberger kann dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen, wenn dies dem Gast zumutbar ist, besonders weil die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden sind, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
Für bestellte, aber nicht in Anspruch genommene Leistungen hat der Gast keinen Ersatzanspruch.

4. Zahlungen

Für die Reservierung kann das Hotel eine Vorauszahlung von 50 % des vereinbarten Preises verlangen. Geht diese Vorauszahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung auf dem Konto des Hotels ein, so ist dieses zum Vertragsrücktritt berechtigt. Der Rücktritt muss unverzüglich mitgeteilt werden. Wenn zwischen den Partnern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, erfolgt die Bezahlung in bar, spätestens bei der Abreise. Sofern eine Vereinbarung über Bezahlung gegen Rechnung getroffen wurde, hat der Besteller die Rechnung spätestens 10 Tage vom Rechnungsdatum an zu begleichen.
Der Beherberger ist nicht verpflichtet, bargeldlose Zahlungsmittel wie Schecks, Kreditkarten oder Voucher anzunehmen.

5. Rücktritt

Die Erklärung des Rücktritts bedarf der Schriftform.
a) Bei einer Stornierung spätestens 10 Tage vor Anreise erheben wir 60 % der gebuchten Leistungen. Bei Absagen bis zu 3 Tage vor Anreise erheben wir 80 % der gebuchten Leistungen. Bei einer Absage oder nicht wahrgenommenen Buchung erheben wir den vollen Zimmerpreis.
Entstehen dem Hotel im Zusammenhang mit der konkreten Bestellung zusätzliche, durch Sonderwünsche des Gastes ausgelöste Kosten, sind diese vom Gast in voller Höhe zu erstatten.
In allen Fällen bemüht sich das Hotel im Rahmen des Zumutbaren, die nicht in Anspruch genommenen Zimmer anderweitig zu verwerten und Schaden vom Gast abzuwenden.

6. Haftung

Der Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Hotelier in vollem Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachten Schäden. Eine vom Vertrag abweichende Nutzung der überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Hierdurch wird der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt nicht gemindert.
Das Hotel behält sich vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Erbringung der Leistung durch höhere Gewalt oder Arbeitskampfmaßnahmen unmöglich geworden ist, ohne daß hieraus Schadenersatzansprüche hergeleitet werden können. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den Bestimmungen des BGB. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, aus denen Gegenstände entwendet wurden, unverschlossen waren.
Für Wertgegenstände wird eine Haftung nur übernommen, wenn diese gegen Quittung am Empfang hinterlegt werden. Geld ist ebenfalls gegen Quittung am Empfang zu hinterlegen.
Das Hotel haftet für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung in Prospekten sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Das Hotel haftet nicht für die Leistungen der von ihm vermittelten Hotels.
Wichtig: Für hochwertige Garderobe oder Wertgegenstände kann nur dann Haftung übernommen werden, wenn das Personal beim Ablegen der Garderobe bzw. beim Ablegen der Wertgegenstände auf den besonderen Wert aufmerksam gemacht wurde!

7. Schlussbestimmungen

Im kaufmännischen Verkehr sind Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn das Hotel diese schriftlich bestätigt hat. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. (siehe BGB§306)